Im Rahmen Ihrer Selbstständigkeit müssen Sie sich mit einer Vielzahl unterschiedlicher Themen und rechtlicher Pflichten auseinandersetzen und Ihre Ressourcen aufteilen. Für steuerliche Themen bleibt oft nicht genug Zeit übrig; der Schwerpunkt Ihrer Tätigkeit liegt selbstverständlich woanders.
Ich bin Ihre Ansprechpartnerin bei steuerlichen Fragestellungen, Erfüllung von Steuerpflichten und bei der Kommunikation mit dem Finanzamt. Wir meistern die Hürden des komplexen deutschen Steuerrechts gemeinsam und finden die für Sie und Ihre Selbstständigkeit bestmöglichen Lösungen.
Steuerlich wird unterschieden zwischen Gewerbetreibenden und Freiberuflern, die per Definition kein Gewerbe betreiben und auch keine Gewerbesteuer bezahlen müssen. Zu den freien Berufen zählen beispielsweise Rechtsanwälte, Notare, Autoren, Schriftsteller, Journalisten, Ingenieure, Dolmetscher oder Künstler. Die Berufsgruppe der freien Berufe ist in § 18 des Einkommensteuergesetzes definiert und stellt damit keine Wahlmöglichkeit dar sondern wird durch die Art der selbstständigen Tätigkeit bestimmt.
Sind Sie unsicher, ob Ihre Tätigkeit zu den freien Berufen zählt? Sprechen Sie mich gern an.
Im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung müssen Sie eine Einnahmenüberschussrechnung einreichen – sofern Sie keine Bilanz aufstellen. Anhand Ihrer Belege erstelle ich diese für Sie.
Egal, ob Kleinunternehmer oder nicht – bei einer selbstständigen Tätigkeit spielt das Umsatzsteuerrecht immer eine Rolle.
Ich berate Sie bei der Rechnungserstellung unterschiedlicher umsatzsteuerlicher Sachverhalt und erstelle Ihre Umsatzsteuervoranmeldungen und Umsatzsteuerjahreserklärungen.Anforderung von Unterlagen, Ankündigung einer Betriebsprüfung, Einlegung eines Einspruchs – die Kommunikation mit dem Finanzamt kann sehr unterschiedlich aussehen.
Ich unterstütze Sie in allen Belangen und übernehme den Austausch mit den Finanzbehörden.